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30.08.2019

100 Jahre Kleingartenordnungen – der Weg zum heutigen Bundeskleingartengesetz

Dass Kleingärten in der heutigen Zeit einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert genießen können, ist Produkt eines jahrzehntelangen Prozesses. Fundamental war die Entwicklung des Bundeskleingartengesetztes, das 1983 erlassen wurde. Dieses Gesetz regelt seit mehr als 35 Jahren was einen Kleingarten ausmacht, es bietet wertvolle Richtlinien, die das Zusammenspiel der Kleingärtnergemeinschaft erleichtern und vor allem trägt es wesentlich zum Erhalt und zur Weiterentwicklung von Kleingärten bei.

Dabei ist das BKleingG nicht aus dem Nichts entstanden. Es ist das Resultat einer einhundertjährigen Kleingartenentwicklungsgeschichte. In Zeiten des ersten Weltkrieges gewann das Kleingartenwesen an großer Bedeutung für die Eigenversorgung mit Lebensmitteln. Durch sehr beengte Wohnverhältnisse während der Industrialisierung trugen Kleingärten auch hier zu einer Entlastung bei. Allgemein üblich war es damals, dass Grundstückseigentümer Kleingartenland an Generalpächter vermieteten, die dann für die Aufteilung der Kleingärten zuständig waren. So trat der Missstand ein, dass sich einige der Generalpächter wirtschaftlich bereichern wollten. Gesetzliche Regelungen zum Schutz der Kleingärten fehlten und viele Kleingärtner mussten weichen ohne jegliche Entschädigung. Hieraus entwickelte sich der Gedanke, die Generalpacht abzuschaffen. Mit verlorenem erstem Weltkrieg stieg die wirtschaftliche Bedeutung des Kleingartenwesens enorm, haben die Kleingärtner doch wesentlich zum Überleben der Bevölkerung beigetragen. Es wurden Rufe nach einer Beseitigung der Mängel in der bisherigen Gesetzgebung laut. Daraus abgeleitet wurde durch die Weimarer Republik am 31. Juli 1919 das Dauergesetz über die „Kleingarten- und Pachtlandordnung“ auf den Weg gebracht, das anders als die Kriegsverordnungen, nicht allein ernährungspolitische, sondern auch soziale, boden- und wohnungspolitische Zwecke verfolgte. Es regelte unter anderem die Abschaffung der gewerbsmäßigen Generalpacht und die Höhe und Festsetzung der Pachtpreise.
 
Nach Beendigung des zweiten Weltkrieges regelten die vier Besatzungsmächte das Kleingartenwesen daraufhin alle unterschiedlich. Auch mit Gründung der beiden deutschen Staaten wurde keine gemeinsame Linie gefahren. Landesweite Unterschiede in der Bundesrepublik führten letztendlich zur Unzufriedenheit unter den Kleingärtnern. Rufe nach einer bundeseinheitlichen Regelung bedingten letztendlich die Verabschiedung des Bundeskleingartengesetzes am 28. Februar 1983. 1990 wurde das Gesetz aufgrund der Einheit Deutschlands angepasst. 1994 erfuhr das BKleingG eine Novellierung.
 
Die vor 100 Jahren erlassene Kleingarten- und Pachtlandordnung beinhaltete bereits damals wichtige Errungenschaften wie Pachtpreisdeckelung und Kündigungsschutz. Diese Regelungen haben bis in die heutige Zeit im Kleingartenwesen Bestand. Das Bundeskleingartengesetz stellt das Kleingartenwesen seit 1983 bundesweit erfolgreich unter Schutz und garantiert, dass Kleingärten ihrer sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Funktion in Städten und Gemeinden heute und in Zukunft gerecht werden können.
 
SvR