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18.04.2013

30 Jahre Bundeskleingartengesetz – 30 Jahre soziale Verantwortung

Bundeskleingartengesetz - 30 Jahre soziale VerantwortungV. l. n. r.: Heinz Schreiber, MdB und Mitglied des EU-Parlaments a. D., Dr. Norbert Franke, BDG-Präsident, Domenique Osteeren, Deutsche Blumenfee 2013, Enak Ferlemnann, Parlamentarischer Staatssekretär im BMVBS, Dr. T i ll Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern.
Foto: Verlag W. Wächter/Hauptmann


Am 1. April 1983 trat das Bundeskleingartengesetz in Kraft, das den Fortbestand der grünen Oasen mit sozialem Anspruch sicherte. Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG) würdigte dieses Ereignis am 17. April in Berlin mit einem Parlamentarischen Abend, an dem Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und dem Kleingartenwesen zusammenkamen. Die soziale Verantwortung der Kleingärtner stand dabei im Mittelpunkt.

„46 Tausend Hektar Boden in Kleingärtnerhand sind eine hohe soziale Verantwortung für öffentliches Grün. Das Kleingartenwesen spielt in Deutschland eine entscheidende Rolle für die Integration und das solidarische Miteinander“, betonte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern in seiner Eröffnungsrede. Er machte damit noch einmal deutlich, dass die Kleingärtner eine wichtige Aufgabe bei der Gestaltung unserer Gesellschaft übernehmen.

Heinz Schreiber, als ehemaliges Mitglied des Bundestages im Ausschuss für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau einer der Väter des Bundeskleingartengesetzes, nahm die Teilnehmer des Parlamentarischen Abends mit auf eine Zeitreise über die Entstehung des Gesetzes. Als in den 1950er und 1960er Jahren die Kleingärten von klassischen Versorgungsgärten mehr und mehr zu Freizeitparzellen wurden, wollten zahlreiche Pächter den besonders günstigen Pachtzins für das Gartenland nicht mehr gewähren – und klagten 1979 vor dem Bundesverfassungsgericht. Vier Jahre dauerten die Diskussionen bis am 1. April 1983 das Bundeskleingartengesetz in Kraft trat und den Pächtern nicht nur Kündigungsschutz, sondern auch eine weiterhin günstige Pacht gewährte. Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bekräftigte noch einmal, dass an diesem Gesetzt nicht mehr gerüttelt wird: „Seien Sie sicher, das Bundeskleingartengesetz bleibt so, wie es ist.“

Auch Dr. Norbert Franke, Präsident des BDG, wies auf die Notwendigkeit des Gesetzes hin: „Wir konnten nur dank dieser rechtlichen Sicherheit unserer sozialen Verantwortung weiterhin gerecht werden. Jeder der einen Garten haben möchte, kann ihn sich auch weiterhin leisten.“ Rund vier Millionen Gartenfreunde profitieren heute in Deutschland von diesem besonderen Angebot. Wie wichtig die grünen Oasen noch immer sind, zeigt sich nicht zuletzt an den massiven Protesten gegen die Umwandlung von Kleingartenanlagen in Bauland zum Beispiel in Berlin, Hamburg oder Schleswig-Holstein.


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