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01.05.2021

Transparenzregister - Gebührenbefreiuung für Vereine vereinfacht

Transparenzregister: Gebührenbefreiung für Vereine vereinfacht

Zurzeit erhalten viele Vereine Post vom Bundesanzeiger Verlag. Darin enthalten sind die vereinfachten Antragsformulare für einen Antrag auf Gebührenbefreiung von der jährlichen Führungsgebühr für das Transparenzregister. Diese müssen von 2021 bis 2023 noch übergangsweise gestellt werden. Ab 2024 sollen eingetragene Vereine, soweit sie im Zuwendungsempfängerregister eingetragen sind, dann keine Gebührenbescheide mehr erhalten. 

Damit wurde das Verfahren gegenüber den ursprünglichen Plänen erheblich vereinfacht. Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (BDG) hatte im bis Juni 2021 laufenden Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit seinen Landesverbänden im Rahmen einer großen Verbändeallianz erfolgreich auf die negativen Folgen gerade für kleinere Vereine hingewiesen.

Mithilfe des Antragsformulars kann der Antrag auf Gebührenbefreiung für das laufende Jahr nun ganz einfach gestellt werden. Neben den Angaben zum Antragsteller müssen lediglich die Kontaktdaten der Vereinigung, die Steuernummer sowie das zuständige Finanzamt ergänzt werden. Per Kreuz setzen versichert der Antragsteller die steuerbegünstigten Zwecke der Vereinigung, erklärt sich damit einverstanden, dass die registerführende Stelle beim zuständigen Finanzamt eine entsprechende Bestätigung über die Verfolgung der steuerbegünstigten Zwecke einholen darf und versichert als gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt zu sein. Der Antrag kann postalisch, per Fax oder als Scan per Mail an die registerführende Stelle des Transparenzregisters gesendet werden.

Zum Antrag auf Gebührenbefreiung

 

Sandra von Rekowski, BDG