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03.06.2011

Bodenschutz im Kleingarten

Der Boden ist eine nicht erneuerbare Ressource. Es dauert Hunderte von Jahren, bis sich einige Zentimeter Boden bilden. Seinem Schutz kommt daher besondere Bedeutung zu. Ziel der Bundesregierung und aller mit Boden Wirtschaftenden muss es sein, die Böden unseres Landes gesund zu erhalten, damit sie in der Lage sind, ihre Funktionen im Ökosystem zu erfüllen. Böden guter Qualität sind von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftlichen Tätigkeiten des Menschen, da sie Nahrungsmittel, Trinkwasser, Biomasse und Rohstoffe liefern. Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. als Vertreter der organisierten Kleingärtner in Deutschland möchte mit dieser Resolution einen Rahmen schaffen für gemeinsame Maßnahmen der Erhaltung, zum Schutz und zur Wiederherstellung der in Kleingartenanlagen genutzten Böden.

Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. vertritt mehr als 4 Millionen Freizeitgärtner in der Bundesrepublik. Diese bewirtschaften gemeinsam mehr als 46 tausend Hektar Nutzfläche, das sind 0,13% der Fläche der Bundesrepublik.

Kleingärten befinden sich größtenteils in urbanen Räumen, für die starke Bodenverdichtung, ein erheblicher Versiegelungsgrad und hohe Schadstoffeinträge typisch sind. Kleingärten haben in solchen verdichteten Siedlungsräumen eine besondere Funktion, da der Boden auf kleingärtnerisch genutzten Flächen seinen ursprünglichen Funktionen als Wasserspeicher, Nahrungsquelle sowie Lebensraum für Tiere und Pflanzen gerecht wird.

Im Kleingarten wird Boden bearbeitet, um Pflanzen anzubauen mit dem Ziel, zu ernten und sich zu erholen. Die nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und der Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource ist Grundlage aller Bodenschutzmaßnahmen im Kleingartenwesen. Die gesetzlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für Bodenschutzmaßnahmen auf kleingärtnerischer Nutzfläche sind die Europäische Bodencharta 1972, das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG, §17, Gute fachliche Praxis) sowie das Bundeskleingartengesetz (BkleingG, §3, Belange des Umweltschutzes, Naturschutzes und der Landschaftspflege). Im Rahmen dieser Grundlagen ruft der BDG seine Mitglieder auf:

  • Die Bodenstruktur in Kleingärten soll erhalten und verbessert werden.
  • Auf Verdichtung und Versiegelung kleingärtnerisch genutzter Flächen soll verzichtet werden.
  • Die biologische Aktivität des Bodens soll erhalten und gefördert werden, insbesondere durch kontrollierte Zufuhr organischer Substanz.
  • Die Bearbeitungsintensität des Bodens soll reduziert werden, alternative Bodenpflegemaßnahmen wie Mulchen sollen bevorzugt werden.
  • Eine regelmäßig durchzuführende Humusbilanzierung gehört zur guten fachlichen Praxis. Mit ihrer Hilfe können die Prozesse des Humusauf- und -abbaus quantitativ beschrieben werden. Sie zeigt an, ob eine ausreichende Humusversorgung auf den Kleingartennutzflächen vorliegt und inwieweit diese durch Fruchtfolgengestaltung und die Zufuhr von organischen Düngern verbessert werden kann.
  • Eine behutsame, bedarfsgerechte Düngung anhand von Düngempfehlungen durch die Fachberatung (Bodenuntersuchungsergebnisse) soll Ziel aller Pflanzenernährungsmaßnahmen sein.
  • Es ist Aufgabe der Fachberatung, Kleingärtner für ökologisch orientierte Bewirtschaftsformen (Kreislaufbewirtschaftung) ihrer Kleingartenflächen zu sensibilisieren.
  • Die Bodenuntersuchung sollte im Sinne einer guten Bodenbewirtschaftung (Düngung) Bestandteil der Wertermittlung bei Pächterwechsel werden.
  • Der BDG fordert von der Bundesregierung, den Beitrag der organisierten Kleingärtner zum Schutz und zur Erhaltung des Bodens anzuerkennen.

 

Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e. V.
Berlin, 03. November 2006


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