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08.09.2007

Für ein nachhaltiges Kleingartenwesen

1. Grundsätzliche Aufgaben und Ziele

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist und bleibt die unveräußerliche Grundlage unseres Handelns. Es gewährleistet als Schutzgesetz den Bestand des Kleingartenwesens mit seinen sozialen, ökologischen und städtebaulichen Funktionen.

Das Leitbild bildet den Ausgangspunkt für die verbandspolitische Arbeit nach außen und innen. Dessen Fortschreibung unter Beachtung neuer gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse ist zu prüfen.

Der BDG sieht seine vordringliche Aufgabe in der Erhaltung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Gestaltung eines nachhaltigen Kleingartenwesens. Das beinhaltet zugleich den Ausbau seiner Position als Dienstleister für seine Mitgliedsverbände.

Der wissenschaftliche Beirat begleitet die damit verbundenen Prozesse. Die bewährte Form der Arbeitsgruppenarbeit zu relevanten Verbandsproblemen ist fortzuführen

Tiefgreifende Veränderungen prägen das Gesicht der Gesellschaft. Demografische Entwicklung, Strukturwandel, sich rasch verändernde soziologische Strukturen, neues Freizeitverhalten, Rückbesinnung auf traditionelle Werte u. a. bleiben nicht folgenlos für das Kleingartenwesen. Unsere KleingärtnerInnen kommen vorzugsweise aus dem Mietwohnungsbau. An deren Bedürfnissen/Vorstellungen sind die Angebote mehr denn bisher auszurichten. Die Erarbeitung möglicher neuer Nutzungskonzepte für Kleingärten/Kleingartenanlagen steht auf der Agenda. Ein gezielter Erfahrungsaustausch wird dieses Anliegen fördern.

Im Vordergrund jeglicher Verbandsarbeit steht die Bewahrung der sozialen Funktionen des Kleingartenwesens. Nach wie vor verfolgen wir die Zielstellung:

 

Kleingärten – Grün für alle!

Kleingartenanlagen als wichtige Bestandteile der kommunalen Frei- und Grünflächen und das Kleingartenwesen als bedeutende soziale Kraft in unserer Gesellschaft sind in den Prozess des Stadtumbaus auf allen Ebenen – Kommune, Land, Bund – zu integrieren. Der Umgestaltung von älteren Kleingartenanlagen sowie der sozialverträgliche Rückbau von Kleingartenanlagen in strukturschwachen Gebieten und Städten mit Bevölkerungsschwund ist ebenso Teil des Stadtumbaus wie der Neubau von Kleingartenanlagen in wachsenden Stadtquartieren.

Die Verbandsaktivitäten sind darauf zu richten, dass Kleingärten für alle bezahlbar bleiben, jedoch nicht allein den individuellen Interessen der Pächter, sondern auch denen der Öffentlichkeit dienen. Gerade unter dem Aspekt des Klimawandels gewinnen in urbanen Ballungsräumen Bestand und Vernetzung der Kleingartenanlagen mit dem öffentlichen Grün einen wachsenden Stellenwert.

Die erhöhte ideelle und ökonomische Bedeutung der Kleingärten als weicher Standortfaktor im Wettbewerb der Kommunen um ihre Bürger ist stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Vorliegende Erfahrungen sind zu verallgemeinern und zu publizieren.

Zur Lösung dieser vielgestaltigen Aufgaben ist eine breite Lobbyarbeit auf allen Verbandsebenen mit Politik, Verwaltung, Medien und auch mit anderen Verbänden/Organisationen eine wichtige Voraussetzung.

Die Erhaltung des Bestandes an Kleingartenanlagen ist wichtiges Anliegen der Verbandsarbeit. Zielstellung der Stadt-, Bezirks-, Regional- und Kreisverbände ist und bleibt es, diese, soweit noch nicht erfolgt, durch Festschreibung in Bebauungsplänen zu sichern. Dabei gilt das besondere Augenmerk dem Erhalt von Anlagen in der Nähe von Wohnsiedlungen. Auch unter dem Aspekt des Klimawandels bekommt dieses Anliegen ein neues Gewicht.

Der in einigen Regionen als Folge der demografischen Entwicklung festzustellenden rückläufigen Nachfrage nach Kleingärten ist durch die Vereine/Verbände vor Ort aktiv zu begegnen. Es gilt, eventuell eintretenden Leerstand als Chance für strukturelle Veränderungen im Sinne erhöhter Attraktivität in betroffenen Kleingartenanlagen zu werten, um damit auch potentiell neue Interessenten anzusprechen. In Regionen mit wachsender Bevölkerung ist das Entstehen neuer Kleingartenanlagen erforderlich. Für derartige Situationen ist der Vorhalt von zukunftsweisenden Gestaltungsempfehlungen notwendig.

Eintretender Leerstand wird möglicherweise auch den Rückbau von Kleingartenanlagen erzwingen. Die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen dürfen nicht allein den Kleingärtnern angelastet werden. Für derartige Situationen sind sozialverträgliche Konzepte zu erarbeiten. Insgesamt besteht die Notwendigkeit, in Abhängigkeit von der regionalen Situation entsprechende Entwicklungskonzeptionen durch die Kommunen zu erstellen.

Die Nutzungskonzepte für die Kleingärten/Kleingartenanlagen müssen dem veränderten Freizeitverhalten der jungen Generation Rechnung tragen. Aspekte wie Erholung, Gesundheit für Jung und Alt, soziales Wohlbefinden, Naturerziehung und Bildung, Begegnungsstätte für alle Generationen gewinnen einen erhöhten Stellenwert und erfordern entsprechende Angebote. Für ältere KleingärtnerInnen sind Bedingungen zu schaffen, damit sie ihren Garten so lange wie möglich behalten können. In der Weiterbildung ist dem entsprechend Platz einzuräumen.

Die wachsenden Anforderungen an die Kleingärtner sind als eine Gegenleistung für deren Kleingartenprivileg zu werten. Um dem entsprechen zu können, sind die Vereine und Verbände vor Ort in ihrer umfangreichen und verantwortungsvollen Arbeit fachlich zu unterstützen. Durch die zielgerichtete Themenstellung für Diplomarbeiten/Dissertationen kann theoretische und praktische Hilfe gegeben werden. Pilotprojekte können einen bedeutenden Beitrag zur Popularisierung von Innovationen leisten.

 

2. Öffentlichkeitsarbeit

Das Image der Kleingärtner hat sich auf Grund der erfolgreichen Öffentlichkeitsarbeit des BDG entscheidend gewandelt. Kleingärtner genießen einen guten Ruf und verstärkte Beachtung in den Medien.

Die in der Öffentlichkeitsarbeit des BDG erreichten Positionen sind zu halten, weiter auszubauen und das WIR-GEFÜHL zu festigen. Zielrichtung ist, das Ansehen des Kleingartenwesens weiter aufzuwerten.

Die Öffentlichkeitsarbeit wird gefördert durch:

  • die Verbandszeitschriften der Landesverbände,
  • die Verbandszeitschrift des BDG, „DER FACHBERATER“,
  • lokale Medien.

Neben der Presse-/Medienarbeit dienen diesem Ziel als herausragende Ereignisse:

  • Durchführung des „Tag des Gartens“ als bundesweite Aktivität aller Verbandsstrukturen,
  • Weiterführung des Wettbewerbs „Gärten im Städtebau“ nach einem zeitgemäßen Konzept,
  • Durchführung von Sachkonferenzen in möglichst regelmäßiger Folge
  • verstärkte Nutzung der BUGA zur Darstellung des Kleingartenwesens in Abhängigkeit von den verfügbaren finanziellen Mitteln.

Die aktive Zusammenarbeit mit den Medien auf allen Organisationsebenen wird verstärkt zu einer tragenden Aufgabe. Dabei gilt es, die realen Leistungen der Kleingärtner für die Gesellschaft deutlich zu machen

Das Ressort Öffentlichkeitsarbeit sollte überall zum unverzichtbaren Bestandteil der Vorstandsarbeit werden.

3. Fachberatung

Kleingärtnern im Einklang mit der Natur, der Erhalt der Artenvielfalt und das Bestreben nach Verbesserung des Fachwissens sind Forderungen, denen sich die Kleingärtner stellen. Mit der angestrebten und zu erwartenden Zunahme von unerfahrenen Kleingärtnern jüngeren Alters entsteht mit Sicherheit ein höherer Beratungsbedarf zu rein gärtnerischen Fachfragen. Um diesen Bedingungen gerecht werden zu können, muss ein erhöhter Bedarf an Fachberatung abgedeckt werden. Dazu ist das System der Weitergabe der Seminarinhalte des BDG über die verschiedenen Verbandsebenen bis zum einzelnen Kleingärtner effektiver zu gestalten. Ziel ist es, den Fachberater in den Vorstand zu integrieren.

 

4. Ehrenamt

Der BDG betrachtet es als seine Aufgabe, dass dem Ehrenamt auch im Kleingartenwesen die ihm gebührende gesellschaftliche Anerkennung gewährt wird.

Die vielfach zu beobachtende Zurückhaltung der Vereinsmitglieder in der Bereitschaft zur Übernahme eines Ehrenamtes verlangt verstärktes Engagement der Funktionsträger bei der Gewinnung potentieller Kandidaten. Dabei ist das Augenmerk auch auf die Nachwuchsförderung zu richten. Verstärkt sind Kleingärtnerinnen für die Übernahme von Funktionen zu gewinnen. Eine gezielte Aus-/Weiterbildung der Vereinsvorstände entsprechend der von diesen zu vertretenden Sachgebieten gehört zu den vordringlichsten Aufgaben der jeweiligen Kleingärtnerorganisation.

5. Verbandsarbeit

Die Lösung der vor dem Verband stehenden Aufgaben erfordert eine offene Diskussion und gemeinsames Handeln des Bundesverbandes und der Landesverbände.Dies bedeutet auch eine vertiefende Beratung im Gesamtvorstand.

Das Gespräch in und zwischen den einzelnen Organisationsebenen ist eine wichtige Voraussetzung für die Kommunikation und das gemeinsame Handeln innerhalb der Solidargemeinschaft.

 

Bundesverbandstag, Cottbus, den 08.09.2007