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29.04.2005

Gentechnik im Freizeitgartenbau

 
In der politischen Auseinandersetzung und in der öffentlichen Meinung bleibt die grüne Gentechnik ein weiterhin umstrittenes Thema. Es besteht Handlungsbedarf, denn international ist die kommerzielle Nutzung der Gentechnik weit verbreitet.

Die grüne Gentechnik kann als eine Schlüsseltechnologie der Zukunft gesehen werden und bietet Chancen zu verbesserten Anbaubedingungen und Verbesserung der Umweltbilanz.

Auf dem Feld der Resistenzzüchtung kann ein erheblicher Beitrag zur Minderung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln geleistet werden.

Der Einsatz der Gentechnik lässt sich nicht pauschal beurteilen. Jeder Einzelfall muss getrennt betrachtet und analysiert werden. Der begleitenden Sicherheitsforschung und Risikoanalyse kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu. Gentechnisch veränderte Pflanzen dürfen kein Risiko für Mensch, Tier und Umwelt darstellen.

Der Kleingärtner, die Kleingärtnerin, der/die gentechnisch veränderte Produkte anbauen will, hat bei Beachtung der Regeln der guten fachlichen Praxis davon auszugehen, dass keine Gefährdungen von Mensch und Umwelt zu erwarten sind.

Nach Inkrafttreten des neuen Gentechnikgesetzes (GenTG) Anfang 2005 ist eine am Produkt nachprüfbare Kennzeichnung vorgeschrieben. Die Kennzeichnungsregeln müssen konsequent, nachvollziehbar, praktikabel und allgemein verständlich sein.

Nach § 32 Haftung (GenTG) haftet jeder einzelne, der gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zur Verwendung bringt. „§ 32 Abs. 1: Wird infolge von Eigenschaften eines Organismus, die auf gentechnischen Arbeiten beruhen, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Betreiber verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Der BDG spricht sich gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) aus, da die Folgen der Verbreitung im Freizeitgartenbereich anhand konkreter Kulturpflanzen bisher nicht analysiert sind.

 

Gesamtvorstand des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e. V.,
München, den 29. April 2005


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